28.02.2020 | Daniel Wiedmann

Weitere Verschärfung der deutschen Investitionskontrolle geplant

Aktuelles Stichwort, Allgemein

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant eine weitere Verschärfung der deutschen Investitionskontrolle. Die Meldepflicht soll auf Investitionen in den Bereichen künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Biotechnologie und Quantentechnologie ausgeweitet werden. Die betrifft den (unmittelbaren oder mittelbaren) Erwerb von mindestens 10% der Stimmrechte an deutschen Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, durch Investoren von außerhalb der EU oder EFTA. Bisher bestehen Meldepflichten für Investitionen in kritische Infrastrukturen und wenige andere Bereiche.

Zudem soll eine meldepflichtige Beteiligung erst dann vollzogen werden dürfen, wenn sie durch das Ministerium genehmigt wurde. Bis zur Genehmigung wäre die Beteiligung rechtlich schwebend unwirksam. Ferner soll die Untersagung von Investitionen erleichtert werden. Künftig soll eine „voraussichtliche Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit für eine Untersagung ausreichen; bisher ist eine „tatsächliche Gefährdung“ derselben erforderlich.

Die Auswirkungen auf die M&A-Praxis wären enorm. Die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs der Investitionskontrolle und die mit 10% sehr niedrigangesetzte Meldeschwelle dürften eine Vielzahl von Investitionen betreffen. Für betroffene Transaktionen bestünde dann – wie in der Fusionskontrolle – ein Vollzugsverbot. Die Freigabe durch das Ministerium wäre notwendige Vollzugsbedingung. Für die Transaktionsplanung wären zudem die Dauer des Genehmigungsverfahrens und gestiegene Untersagungsrisiken zu berücksichtigen.

Autor
Daniel Wiedmann

Daniel Wiedmann, LL.M. (NYU) ist Rechtsanwalt und Associated Partner im Frankfurt Büro von P+P Pöllath + Partners. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Kartellrecht / Fusionskontrolle und Investitionskontrolle tätig.

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