Erwerb der Cinestar-Kinos durch Vue-Gruppe (CinemaxX) unter Auflagen
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Das Bundeskartellamt hat heute die Fusion der Kinoketten CinemaxX und Cinestar unter der Bedingung freigegeben, dass die Betreiber der Kinoketten zuvor Kinos an sechs verschiedenen Standorten an andere Betreiber veräußern. Die weltweit agierende Vue-Gruppe betreibt in Deutschland 31 Kinos, 30 davon unter der Marke „CinemaxX“. Die zu übernehmenden Gesellschaften betreiben in Deutschland 53 Kinos, davon 51 unter der Marke „Cinestar“. Als Begründung wird durch das Bundeskartellamt folgendes angeführt:

„Durch die Zusammenführung der CinemaxX- mit den Cinestar-Kinos entsteht der nach Umsatz und Leinwandzahl führende Kinobetreiber in Deutschland. Wir haben die Wettbewerbssituation in den betroffenen Regionen daraufhin untersucht, ob für die Kinozuschauer vor Ort auch nach dem Zusammenschluss noch genügend Ausweichmöglichkeiten existieren. In sechs Regionen hätte die Übernahme dazu geführt, dass ein Großteil des Kinoangebots künftig von einem einzigen Unternehmen angeboten worden wäre. Eine solche Beeinträchtigung des Wettbewerbs kann zu Nachteilen für die Verbraucher führen. Um unsere Bedenken auszuräumen, haben die Betreiber der CinemaxX- und Cinestar-Kinos sich verpflichtet, in diesen Regionen jeweils ein Kino an Wettbewerber zu veräußern.“

Auf dem Beschaffungsmarkt – also im Verhältnis der Kinobetreiber zu Filmverleihern – für die Übernahme zu keinen wettbewerblichen Bedenken.

Weitere Infos erhalten Sie in der Presseerklärung des Bundeskartellamts.